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Wenn du in einem Loch sitzt, musst du zuerst mit dem Graben aufhören.
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Das Bundeskartellamt hat, laut einer Nachricht des SWR, dem Land Rheinland-Pfalz die Mehrheitsbeteiligung an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH untersagt. Andernfalls würde die ohnehin schon marktbeherrschende Stellung der Lotteriegesellschaft in dem Bundesland noch verstärkt, teilte die Behörde in Bonn zur Begründung mit. Weiterlesen »